Girokonten für Schulen

Das Thema beschäftigt die Schulen und die Eltern seit langem: Girokonten für Schulen. Bisher ist das nicht möglich, müssen größere Geldbeträge wie beispielsweise für Klassenfahrten in bar mit in die Schule gebracht und im schlimmsten Fall dort gelagert werden. Das soll sich nun ändern.

In einer Anfrage an die Stadtverwaltung hatte die SPD-Fraktion Leipzig unter anderem angefragt, ob die Stadt sich beim Freistaat für eine Änderung des Schulgesetzes einsetzt, um Girokonten künftig möglich zu machen. Das wurde nicht nur in der Antwort bejaht – ein entsprechender Passus ist tatsächlich in der Novellierung des Schulgesetzes zu finden. Im Paragraf 3b des Entwurfs, unter dem Punkt „Eigenverantwortung“ ist zu lesen: „(3) Schulträger sollen zur Erleichterung der Mittelbewirtschaftung für die Schulen Schulkonten nach den jeweils geltenden haushalts- und kassenrechtlichen Regelungen einrichten. Die Schulen können diese Konten auch für sonstigen Zahlungsverkehr in schulischen Angelegenheiten nutzen.“

Die Stadtverwaltung möchte, dass der Freistaat die Konten „betreibt“. Nachzulesen sind alle Fragen und die dazugehörigen Antworten hier. (LP)

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