Schulpflicht in Deutschland ist Gesetz. Und gilt für alle Kinder.

Der Erfurter Bürgermeister, Andreas Bausewein (SPD) sorgt in diesen Tagen für Wirbel, weil er vorgeschlagen hat, die Schulpflicht für Flüchtlingskinder auszusetzen – bis zu dem Moment, wo der Asylantrag bewilligt ist.

 

Schulpflicht in Deutschland ist Gesetz. Und gilt für alle Kinder. Gerade für Flüchtlingskinder ist es wichtig, aus der tristen Umgebung der Flüchtlingsunterkünfte, wie wir sie ihnen anbieten (Turnhallen, Supermärkte, unsanierte Schulen) herauszukommen. Etwas anderes, ein normales Leben, zumindest für ein paar Stunden am Tag, zu führen. Und dabei noch Deutsch zu lernen.

Nicht unwichtig die Tatsache: Durch das neue Gesetz vom Juli 2015 gilt für jugendliche und heranwachsende Geduldete, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen wollen, für die Dauer der Ausbildung Schutz vor Abschiebung. Im Falle eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses können sie dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und damit in Deutschland bleiben.
Also müssen sie vorher Deutsch lernen, in die Schule gehen.

Allerdings: In Leipzig reichen die Plätze an den Schulen jetzt schon nicht. Wenn weitere Schulen zu Flüchtlingsunterkünften umfunktioniert werden, oder die Gelder, die eingeplant sind für die Sanierung von erneut ans Netz zu nehmenden Schulen (so geschehen bei Schule am Opferweg und ehem. 55. Schule), für die Sanierung von Flüchtlingswohnheimen genommen werden, beißt sich die Katze in den Schwanz.
Die Klassenzimmer fehlen, in denen die Kinder unterrichtet werden müssen.

Alle Kinder. Denn: Schulpflicht ist Gesetz. In Deutschland, also auch in Leipzig. Für alle Kinder, also auch Flüchtlinge.

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